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VG Berlin, 03.03.2015 - 3 K 479.14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.03.2015 - 3 K 479.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 3 B 9.15
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 3 B 9.15
Rechtsgrundlage für die Kürzung und Rückforderung des Ersatzschulzuschusses; …
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Juli 2014 das Verfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen VG 3 K 479.14 geführt.das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. März 2015 (VG 3 K 479.14) zu ändern und den Bescheid der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 22. Mai 2014 insoweit aufzuheben, als darin ein Betrag von 146.040,73 EUR zurückgefordert wird.